VERLEIHBEDINGUNGEN


 

  • Herr Hofrad haftet in keinem Fall für die/den Mieter/-in und dessen Verhalten.
  • Die/der Mieter/-in hat sich als Verkehrsteilnehmer/-in entsprechend der StVO 1960 zu verhalten.
  • Falls das Leihrad gestohlen wird, ist je nach Modell eine Summe in der Höhe von € 150,- bei Klappräder, € 250,- bei Tandems und € 600,- bei Lastenräder bzw. Kindertransporträder als Selbstbeteiligung in jedem Fall fällig. Die/der Mieter/-in haben unverzüglich den Diebstahl bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
  • Die/der Mieter/-in muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrstauglichkeit und Sicherheit des Leihrades selbst überzeugen.
  • Das Leihrad darf nicht in alkoholisiertem Zustand gefahren werden.
  • Die/der Mieter/-in haftet für Kosten die durch einen Unfall entstehen
  • Die/der Mieter/-in haftet für Beschädigungen und Körperverletzungen verursacht an Dritten.
  • Die/der Mieter/-in haftet für Beschädigungen am Leihrad.
  • Als Kaution erkennt Herr Hofrad einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Reisepass, etc.) an.
  • Die/der Mieter/-in hat die Öffnungszeiten beziehungsweise den ausserhalb der Öffnungszeiten ausgemachten Übergabetermin zu beachten, andernfalls sind Schadensansprüche wegen nicht erhaltenen Dokumenten (Personalausweis, Führerschein, Reisepass, etc.) ausgeschlossen.
  • Bei zu später Leihrradrückgabe werden zusätzlich 5,- €/Stunde verrechnet.